Außergewöhnliche Belastungen in der Einkommensteuer: Hierzu zählen auch medizinische Seminare für Pflegeeltern erkrankter Kinder
Kosten für die Teilnahme an medizinischen Seminaren zum Umgang mit frühtraumatisierten Kindern sind bei der Einkommensteuer der Pflegeeltern als außergewöhnliche Belastungen im Sinne des § 33 EStG abzugsfähig…