Keine drittschützende Wirkung der Gemeindeordnung bei Festlegung des Hebesatzes
In einer aktuellen Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Frankfurt /Main festgestellt, dass der einzelne Gemeindebürger bzw. Steuerzahler sich nicht auf die Nichteinhaltung der Vorschrift des § 93 Abs. 2…