Hundehaltungsuntersagung: Mehr als 40 cm sind mehr als 40 cm – und dann ist Zuverlässigkeit Voraussetzung
Im Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) ist u.A. folgendes geregelt: (1) Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20…