Keine außergewöhnlichen Belastungen bei nicht wissenschaftlich anerkannten Behandlungsmethoden – hier: Tomatis-Therapie
Kosten für Heilbehandlungsmaßnahmen können grundsätzlich als „außergewöhnliche Belastungen“ im Rahmen der Einkommensteuererklärung angesetzt werden. Problematisch wird es, wenn es sich um nicht wissenschaftlich anerkannte Behandlungen handelt. Das Niedersächsische…