Kindertagespflege
Das Bundesfinanzministerium hat die bisherigen Regelungen zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von im Rahmen der Kindertages- und der Vollzeitpflege vereinnahmten Geldern überarbeitet.
Das Bundesfinanzministerium hat die bisherigen Regelungen zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von im Rahmen der Kindertages- und der Vollzeitpflege vereinnahmten Geldern überarbeitet.