Keine einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte der Komplementäre einer KGaA
Der Gewinn der persönlich haftenden Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) ist nicht einheitlich und gesondert gem. § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a der Abgabenordnung (AO)…