Der Haftungsbescheid gegen den Geschäftsführer wegen Lohnsteuern und die grobe Fahrlässigkeit
Geschäftsführer einer GmbH haften nicht für während der Eigenverwaltung fällig gewordene Lohnsteuerbeträge haften, die sie aufgrund eines zuvor eingeholten eingehenden Rechtsrats zunächst auf ein Treuhandkonto überwiesen hatten, so…