Trotz anderslautender Lohnsteuerbescheinigung: Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit bleiben steuerfrei
Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind steuerfrei. Was passiert aber, wenn der Arbeitgeber die Zahlungen in der Lohnsteuerbescheinigung fälschlicher Weise nicht als steuerfrei ausweist? Nach…