Überschreiten die Mietrückstände insgesamt eine Monatsmiete: Ausserordentliche fristlose Kündigung gerechtfertigt
Für die außerordentliche fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses gilt nach § 543 BGB: (1) Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt…