Umgangsrecht des nichtehelichen Vaters
1. Art. 6 II S. 1 GG schützt den leiblichen, aber nicht rechtlichen Vater (sog. biologischer Vater) in seinem Interesse, die rechtliche Stellung als Vater einzunehmen. Ihm ist…
1. Art. 6 II S. 1 GG schützt den leiblichen, aber nicht rechtlichen Vater (sog. biologischer Vater) in seinem Interesse, die rechtliche Stellung als Vater einzunehmen. Ihm ist…