„Outsourcing“ bei Banken
Der Bundesfinanzhof hat sich jetzt zu der für die Bankenpraxis bedeutsamen Frage geäußert, unter welchen Voraussetzungen Dienstleister beim sog. „Outsourcing“ gegenüber Banken umsatzsteuerfreie Leistungen erbringen können.
Der Bundesfinanzhof hat sich jetzt zu der für die Bankenpraxis bedeutsamen Frage geäußert, unter welchen Voraussetzungen Dienstleister beim sog. „Outsourcing“ gegenüber Banken umsatzsteuerfreie Leistungen erbringen können.
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