Der Flugzeugführer im Steuerglück – hier: Doppelbesteuerungsabkommen mit Irland
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass für Einkünfte, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer auszunehmen sind (hier für Arbeitslohn eines Flugzeugführers…