Überlassung eines Pkw und Abzug der eigenen Garagenkosten – Pech gehabt
Viele Arbeitnehmer bekommen von ihrem Arbeitgeber ein Kraftfahrzeug auch zur Privatnutzung zur Verfügung gestellt. Dieser Nutzungsvorteil wird dann i.d.R. als Arbeitslohn nach der sog. 1%-Methode berechnet. So weit,…