Schlagwort: Rechnungsabgrenzung

Überentnahme

Schuldzinsen sind gemäß § 4 Abs. 4a EStG nicht einkommensmindernd als Betriebsausgaben abziehbar, soweit sie auf Überentnahmen beruhen. Der bei der Berechnung der Überentnahme zugrunde zu legende Gewinn…