Dusche und allgemeines Lebensrisiko
Der Veranstalter einer Pauschalreise haftet nicht für Verletzungen, die ein Kunde bei dem Sturz im Duschbereich eines Hotels erleidet, wenn sich hierbei lediglich das allgemeine Lebensrisiko verwirklicht. Mit…
Der Veranstalter einer Pauschalreise haftet nicht für Verletzungen, die ein Kunde bei dem Sturz im Duschbereich eines Hotels erleidet, wenn sich hierbei lediglich das allgemeine Lebensrisiko verwirklicht. Mit…
Ein Reisebüro muß nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs seine Kunden nicht darauf hinweisen, daß die Möglichkeit besteht, das Risiko eines Reiseabbruchs oder eines Nichtantritts der Reise…
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