Verwirkung des Ehegattenunterhalts aufgrund einer neuen festen sozialen Bindung und Anrechnung von Einkünften aus Nebentätigkeit
Ein nach der Trennung begründetes Verhältnis i.S. einer festen sozialen Verbindung kann eine Anwendung des § 1579 Nr. 7 BGB rechtfertigen, wenn das Verhältnis als ein “ehegleiches” anzusehen…