Kein Hinweis auf email – Rechtsbehelfsbelehrung ist trotzdem richtig
Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist nicht etwa deshalb unrichtig, weil sie keinen Hinweis auf die Möglichkeit der Einspruchseinlegung per E-Mail enthält, hat das Finanzgericht Münster im Rahmen eines Verfahrens auf…