Der Beissvorfall und die amtliche Begutachtung des Hundes
In § 12 Abs. 1 LHundG NRW heißt es: „Die zuständige Behörde kann die notwendigen Anordnungen treffen, um eine im Einzelfall bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit, insbesondere…
In § 12 Abs. 1 LHundG NRW heißt es: „Die zuständige Behörde kann die notwendigen Anordnungen treffen, um eine im Einzelfall bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit, insbesondere…
Bei der Frage, ob es sich um einen „gefährlichen Hund“ aufgrund der Zugehörigkeit zu der Liste nach § 3 Abs. 2 LHundG NRW streiten sich Hundehalter und Behörde…
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