Endgültige Veräusserung eines fortgenommenen Hundes im Sofortvollzug – das Verwaltungsgericht Köln findet das o.k.
Ein effektiver Rechtsschutz wird grundgesetzlich garantiert, Art 19 Abs. 4 GG. Eine Ausprägung hiervon ist die Möglichkeit, gegen Maßnahmen, die im Wege des Sofortvollzuges ergehen, gerichtlich vorzugehen. Hierdurch…