Krankenkassen müssen ihre Absprachen nicht vor dem Bundeskartellamt rechtfertigen
Ein gemeinsames Handeln der gesetzlichen Krankenkassen im Hinblick auf die Erhebung von Zusatzbeiträgen unterliegt nicht der Kartellaufsicht, so das Hessische Landessozialgericht. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sei insoweit…