Bekämpfung der Internet-Kriminalität

Am 22. Mai 2007 hat die EU-Kommission eine Mitteilung zur Bekämpfung der Internetkriminalität angenommen.

Mit der Verbreitung des Internets seien nicht nur neue Produkte und Dienstleistungen entstanden, sondern auch neue Möglichkeiten für kriminelles Vorgehen. Internetkriminalität betreffe sowohl Straftaten, wie Kinderpornographie, für die das Internet als Tatmittel genutzt werde, als auch solche Straftaten, die sich, wie Hacking, gegen elektronische Netze richte.

Da diese Straftaten oft über die Staatengrenzen hinausgingen, seien sich die Mitgliedstaaten in der Notwendigkeit von Gegenmaßnahmen auf EU-Ebene weitgehend einig. Weil die Zuständigkeit für die operative Strafverfolgung bei den Mitgliedstaaten liege, beschränke sich die Kommissionstätigkeit auf einzelne Aspekte. Sie wolle die Strafverfolgungsbehörden koordinieren, einen kohärenten politischen Rahmen der EU für die Bekämpfung der Internetkriminalität entwickeln und das Bewusstsein für Internetkriminalität schärfen. Kommissar Frattini, zuständig für Justiz, Freiheit und Sicherheit, betonte besonders die notwendige Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden und der Privatwirtschaft.

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