Deutsch-Niederländischer Polizei- und Justizvertrag

Für die bilaterale Zusammenarbeit zwischen Deutschland und den Niederlanden in Fragen der inneren Sicherheit beginnt ein neuer Zeitabschnitt. Am 1. September 2006 tritt der deutsch-niederländische Polizei- und Justizvertrag in Kraft. Er löst die Vereinbarung vom 17. April 1996 über die polizeiliche Zusammenarbeit im deutsch-niederländischen Grenzgebiet ab. Ohne die Beschränkung auf Grenzgebiete können deutsche und niederländische Sicherheitsbehörden nun bei der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung weit reichend und intensiv zusammenarbeiten. Damit erreicht die zwischenstaatliche Zusammenarbeit Deutschlands mit den Niederlanden beim Kampf gegen internationale Kriminalität und grenzüberschreitende Gefahren ein ebenso hohes Niveau wie mit der Schweiz und mit Österreich.

Der deutsch-niederländische Polizei- und Justizvertrag hat wie die Sicherheitsverträge mit der Schweiz von 1999 und Österreich von 2005 das Ziel, eine immer engere Zusammenarbeit in polizeilichen und strafrechtlichen Angelegenheiten in Europa zu erreichen. Der Vertrag erweitert unter anderem die Möglichkeiten grenzüberschreitender Observationen, der Nacheile und verdeckter Ermittlungen. Polizeiliche Einsätze können nun zu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie praxisgerecht ohne zeitliche und räumliche Beschränkungen erfolgen.

Besonders wichtig ist die Regelung des Vertrages, nach der nunmehr Polizeikräfte des anderen Landes zur Unterstützung angefordert werden können. Diese Polizeikräfte dürfen dabei unter Leitung des „Gastlandes“ auch hoheitliche Aufgaben wahrnehmen. Diese Möglichkeit ist für sportliche Großanlässe wichtig (z.B. Euro 2008 in Österreich und der Schweiz), die ein hohes Polizeiaufgebot zur Sicherung von Verkehrswegen und Spielstätten erfordern. Solche Unterstellungen werden künftig aber auch bei Einsätzen zur Gefahrenabwehr in der Form gemeinsamer Streifen und gemeinsam besetzter Observationsgruppen an Bedeutung gewinnen.

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