Strafregister in der EU II

Die Kommission hat jetzt einen Vorschlag für einen Rahmenbeschluss veröffentlicht, mit dem die Durchführung des Informationsaustausches aus Strafregistern zwischen den Mitgliedstaaten vereinfacht werdem soll. Der Rahmenbeschluss bezweckt die Harmonisierung der Organisation nationaler Strafregister.

So soll ein Mitgliedstaat, der einen Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaats verurteilt, verpflichtet werden, den Heimatstaat umgehend über die Verurteilung seines Staatsangehörigen zu informieren. Diese Informationen muss der Heimatstaat des Verurteilten aufbewahren. Was unter einer Verurteilung zu verstehen ist, wird in Artikel 2 des Vorschlags definiert.

Zudem schlägt die Kommission vor, EU-weit geltende Standardformulare einzuführen, mit denen bei von den Mitgliedstaaten einzurichtenden Zentralbehörden ein Antrag auf den Erhalt bestimmter Informationen aus Strafregistern gestellt werden kann. Des Weiteren sollen die Mitgliedstaaten durch den zu erlassenden Rahmenbeschluss verpflichtet werden, die notwendige technische und elektronische Infrastruktur zu schaffen, damit der Informationsaustausch mit dem Verwenden der Standardformulare reibungslos funktionieren kann.

Mit Inkrafttreten dieses Rahmenbeschlusses wird der im November 2005 erlassene Beschluss zum Informationsaustausch von Daten aus Strafregistern hinfällig werden. Denn der bereits erlassene Beschluss sieht nur vorläufige Maßnahmen vor, wie der Informationsaustausch besser koordiniert werden kann, ohne dabei jegliche Harmonisierungen vorzunehmen.

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