Strafverfahren gegen Polizeibeamte wegen Tierquälerei

Wie das Amtsgericht Hannover am heutigen Tag in einer Pressemitteilung bekanntgegeben hat, werden vor dem dortigen Strafgericht am 21.01.2009 zwei Strafsachen gegen einen 50jährigen und einen 39jährigen Polizeibeamten wegen des Vorwurfs der Tierquälerei verhandelt. Dem älteren Polizeibeamten wird zur Last gelegt als verantwortlicher Ausbilder im Rahmen des Diensthundetrainings bei der Diensthundeführerstaffel im August 2007 unter größerer Kraftentfaltung die am Hals eines belgischen Schäferhundes angebrachten sogenannten Stachelwürger über die Leine ohne ausreichend belegbares Ausbildungsziel derart zusammengezogen zu haben, dass das Tier im Abstand von rund 3 Minuten ca. 11 Sekunden und danach ca. 9 Sekunden röchelnd völlig in der Luft hing. Dem Hund sollen keinerlei Abwehrmaßnahmen möglich gewesen sein und die Spitzen der Stachelwürger sollen in den Hals des Tieres eingedrungen sein, wodurch dem Hund beträchtliche Schmerzen zugefügt worden seien.

Am 12.02.2008 soll der 50jährige Polizeibeamte mit einem nur für eine Studie der Tierärztlichen Hochschule Hannover zugelassenen Stromimpulsgerät mehrfach über den Zeitraum von einigen Minuten einem Diensthund so schwere Stromstöße versetzt haben, dass das Tier vor Schmerzen aufjaulte und mit allen vier Pfoten gleichzeitig in die Luft sprang.

Des Weiteren wird dem 39jährigen Polizeibeamten als Mitglied der Reiter- und Hundestaffel zur Last gelegt, nach Weisung des 50jährigen Ausbildungsleiters einen Diensthund mit einem mit Steinen oder ähnlichem Material gefüllten 5 Liter Plastik Kanister ca. 20 – 25 Mal so kräftig auf den Kopf geschlagen zu haben, dass das Tier Blutungen an Nase, Ohren und Schnauze sowie ca. 2 Wochen lange starke Schwellungen im Augen- Ohrenbereich erlitt.