Überversorgung bei Unterstützungskasse

Die für die Bemessung von Pensionsrückstellungen in ständiger BFH-Rechtsprechung geltenden sogenannten Überversorgungsgrundsätze sind nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs auch auf Zuwendungen eines Trägerunternehmens an eine Unterstützungskasse nach § 4d EStG anzuwenden.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 19. Juni 2007 – VIII R 100/04