Das parlamentarische Verfahren zur Umsetzung der Europäischen Messgeräterichtlinie in das deutsche Eichrecht ist mit dem Beschluss des Bundesrates vom 15. Dezember abgeschlossen. Damit werden das Gesetz zur Änderung des Eichgesetzes und die Vierte Verordnung zur Änderung der Eichordnung Anfang 2007 mit ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Damit steigt die Eigenverantwortung der Hersteller von Messgeräten. Deutsche Messgerätehersteller können nunmehr von den Erleichterungen der Richtlinie Gebrauch machen. Sie sind künftig maßgeblich für das Inverkehrbringen von Messgeräten verantwortlich und können unter verschiedenen Konformitätsbewertungsverfahren wählen.