Unlautere Geschäftspraktiken

Am 12. Juni 2005 ist die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG) in Kraft getreten, so dass die Mitgliedstaaten die Regelungen der Richtlinie nunmehr bis zum 12. Juni 2007 in nationales Recht umsetzen müssen. Die Richtlinie verbietet im Verhältnis zwischen Unternehmer und Verbraucher unlautere Geschäftspraktiken wie z.B. unerwünschte Kundenwerbung per Telefon, Fax oder E-Mail.