Der Kauf eines insolventen Unternehmens vom Insolvenzverwalter ist oftmals ein idealer Schritt in die Selbstständigkeit. Was aber ist, wenn das gekaufte Unternehmen doch nicht hält, was sich der Käufer hiervon versprochen hat?
Hier vertritt der das Oberlandesgericht Celle in einem jetzt veröffentlichten Urteil einen klaren Standpunkt: Entschließt sich ein Erwerber zum Unternehmenskauf von einem Insolvenzverwalter, so schließt er einen Kaufvertrag über Gegenstände, an deren Ertragskraft regelmäßig von vornherein erhebliche Zweifel bestehen. Entschließt sich der Erwerber dennoch dazu, von einer positiven Einschätzung der Ertragskraft auszugehen, die in einem nennenswerten Kaufpreis ihren Ausdruck findet, so fällt diese Entscheidung regelmäßig allein in seinen Risikobereich, es sei denn, der veräußernde Insolvenzverwalter hätte etwa Bedenken eines branchenfremden Erwerbsinteressenten zerstreut.
Einmal mehr gilt also: Augen auf beim Unternehmenskauf! Auch wenn der Insolvenzverwalter vielleicht zur Eile drängt, sollte das Unternehmer genau überprüft und auch seine Marktstellung genau untersucht werden.
(OLG Celle, Urteil vom 15.07.2004 – 11 U 274/03)