Unverfallbare Prepaid-Guthaben

Die bei einem Mobilfunkanbieter erworbenen Prepaid-Guthaben dürfen nach einem jetzt vom Oberlandesgericht München gefällten Urteil von dem Mobilfunkanbieter nicht nach zwölf Monaten gelöscht werden.

Dabei wurden folgende Klauseln für Prepaid-Mobilfunkdienstleistungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von O2 für unzulässig erklärt:

a) Ein Guthaben, dessen Übertragung auf das Guthabenkonto mehr als 365 Tage zurückliegt, verfällt, sofern es nicht durch eine weitere Aufladung, die binnen eines Monats nach Ablauf der 365 Tage erfolgen muss, wieder nutzbar gemacht wird.

b) Mit Beendigung des Vertrags verfällt ein etwaiges Restguthaben auf dem Guthabenkonto, es sei denn, [Anbieter] hat den Vertrag aus nicht vom Kunden zu vertretenden Gründen gekündigt oder der Kunde hat den Vertrag aus von [Anbieter] zu vertretenden Gründen gekündigt.

OLG München, Urteil vom 22. Juni 2006 – 29 U 2294/06
[via verbraucherrechtliches…]

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