Kindergeldnachzahlungen sind nicht zu verzinsen.
Sagt der Bundesfinanzhof.
Schade.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 20. April 2006 III R 64/04
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Kindergeldnachzahlungen sind nicht zu verzinsen.
Sagt der Bundesfinanzhof.
Schade.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 20. April 2006 III R 64/04
Für ein behindertes, über 27 Jahre altes Kind besteht nach Ansicht des Bundesfinanzhofs kein Anspruch auf Kindergeld, wenn die Behinderung erst nach Ablauf des 27. Lebensjahres eingetreten ist.
Schuldzinsen für Darlehen, mit denen Arbeitnehmer den Erwerb von Gesellschaftsanteilen an ihrer Arbeitgeberin finanzieren, um damit die arbeitsvertragliche Voraussetzung für die Erlangung einer höher dotierten Position zu erfüllen,…