Die Linksfraktion fordert mit einem aktuellen Gesetzesentwurf, bei Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen die Schadensersatzansprüche auf ”vorsätzlich handelnde Unternehmer“ zu beschränken.
Die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen hat nach Angaben der Linksfraktion 2010 einen neuen Höchststand erreicht. ”Allein sechshunderttausend Abmahnungen mit einem geschätzten Gesamtvolumen von einer halben Milliarde Euro“ sollen bei Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag von Rechteinhabern versandt worden sein.
Laut der Linksfraktion sei dies ein ”einträgliches Geschäft“ zugunsten einer ”fragwürdigen, selbstreferentiellen Abmahnindustrie“. Darüber hinaus sieht dieser Gesetzentwurf flankierende Maßnahmen wie die Streitwertminderung und die Einschränkung der Auskunftspflicht Dritter vor.