Vereinfachung bei der Vergütung von Strom aus Erneuerbaren Energien

Die Bundesregierung hat sich erneut mit den Erneuerbaren Energien und der Vereinfachung der komplexen Vorschriften beschäftigt:

Strom aus erneuerbaren Energien soll künftig effizienter, kostengünstiger und in einem transparenteren Verfahren an die Verbraucher gelangen. Eine Verordnung der Bundesregierung (BT-Drs. 16/13188) sieht vor, dass der nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütete Strom ab dem 01.01.2010 nicht mehr von den Übertragungsnetz-betreibern an die Vertriebsunternehmen weitergegeben werden muss. Bislang werden die nach dem EEG vergüteten Strommengen in einem aufwändigen Verfahren im Rahmen des so genannten EEG-Ausgleichsmechanismus auf alle Stromvertriebsunternehmen in Deutschland verteilt. Dies führte insbesondere bei kleinen und mittleren Stromver-triebsunternehmen zu Mehrkosten. Die Verordnung der Bundesregierung über die Weiterentwicklung des bundes-weiten Ausgleichsmechanismus sieht vor, dass der Strom künftig übergangsweise direkt an der Strombörse verkauft werden kann. Der Verkaufserlös wird voraussichtlich jedoch unter der durchschnittlichen Vergütung liegen, die die Netzbetreiber an die Anlagenbetreibenden zahlen müssen. Die Differenz zwischen dem Verkaufserlös und den an die Anlagebetreibenden gezahlten Vergütungen wird als Umlage von den Stromvertriebsunternehmen getragen. Die Umstellung des Ausgleichsmechanismus soll Aufwand und Risiken für alle Beteiligten minimieren.

Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundestages gemäß § 64 Abs. 3 EEG.

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