Verfassungsgemäße Grundsteuer

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, mit der die Verfassungswidrigkeit des derzeit geltenden Grundsteuergesetzes gerügt wurde.

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 21. Juni 2006 – 1 BvR 1644/05

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