Verjährungsbeginn bei Steuerberatern

Die Verjährungsfrist für einen Schadensersatzanspruch gegen einen Steuerberater
beginnt regelmäßig mit dem Zugang des dem Mandanten
nachteiligen Steuerbescheids. Dies gilt nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs auch dann, wenn der Steuerberater in der Steuersache
bereits vorher eine Ausschlussfrist versäumt hat.

BGH, Urteil vom 3. November 2005 – IX ZR 208/04

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