Der Wert der Versorgungsleistungen, die ein unterhaltsberechtigter Ehegatte während der Trennungszeit für einen neuen Lebenspartner erbringt, tritt als Surrogat an die Stelle einer Haushaltsführung während der Ehezeit und ist deswegen im Wege der Differenzmethode in die Berechnung des Trennungsunterhalts einzubeziehen
Bundesgerichtshof, Urteil vom 05. Mai 2004 -XII ZR 10/03