Das Bundesfinanzministerium hat den Vordruck veröffentlicht, auf dem alle nichtbilanzierenden Gewerbetreibenden und Freiberufler für 2007 ihre Einnahmen-Überschussrechnung vornehmen müssen.
Im Internetangebot des BMF finden sich für das Wirtschaftsjahr 2007 die Vordrucke
- zur Einnahmen-Überschussrechnung (‚Anlage EÜR‘)
- zum Anlagenverzeichnis zur EÜR und
- zur Zinsermittlung
Ebenso findet sich dort eine vierseitige Ausfüllanleitung zur Anlage EÜR.