Zum 1. April 2007 triit das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz in Kraft, dass sich insbesondere der Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln widmet. Ab dem 1. April 2007 dürfen nur noch Wasch- und Reinigungsmittel auf den Markt gebracht werden, deren waschaktive Substanzen vollständig biologisch abbaubar sind. Dies gilt beispielsweise für Seifen. Auch die Vorschriften für die Kennzeichnung von Waschmitteln werden erweitert. Diese betreffen vor allem die auf den Verpackungen aufzubringenden Informationen zu den in Wasch- und Reinigungsmitteln oft eingesetzten, potenziell Allergie auslösenden Duftstoffen.