Die wirtschaftliche Inhaberschaft wird nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs dem an einem Kapitalgesellschaftsanteil Unterbeteiligten nur dann vermittelt, wenn er nach dem Inhalt der getroffenen Abrede alle mit der Beteiligung verbundenen wesentlichen Rechte (Vermögens- und Verwaltungsrechte) ausüben und im Konfliktfall effektiv durchsetzen kann.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 8. November 2005 – VIII R 11/02