Berliner Ladenöffnung

Heute ist für die Bundeshauptstadt das gestern im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündete neue Berliner Ladenöffnungsgesetzes (BerlLadÖffG) in Kraft getreten. Damit nutzt Berlin seine durch die Föderalismusreform gewonnenen Kompetenzen und ersetzt als erstes Bundesland die bisher bundeseinheitlichen Regelungen zur Ladenöffnung durch eigene. In Berlin existieren damit ab heute für die Ladenöffnungszeiten von Montag bis Samstag keine Einschränkungen mehr.

An den vier Adventssonntagen können Berliner Läden von 13 bis 20 Uhr öffnen. Auch dürfen Händler in Berlin aus Anlass von besonderen Ereignissen an zwei Sonn- oder Feiertagen im Jahr selbst über eine Geschäftsöffnung zu entscheiden, sie müssen hierzu nur sechs Tage vor der Sonntagsöffnung eine Anzeige unter Angabe des Termins und des Anlasses bei der zuständigen Stelle im Bezirksamt einreichen.

In Nordrhein-Westfalen ist ebenfalls ein neues Ladenöffnungsgesetz beschlossen worden, das voraussichtlich am kommenden Dienstag in Kraft tritt.

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