Einen Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 6. April 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Albanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (17/6613) hat die Bundesregierung vorgelegt. Durch das Abkommen sollen steuerliche Hindernisse zur Förderung und Vertiefung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Albanien abgebaut werden, heißt es weiter. Es lehne sich im Wesentlichen an das OECD-Musterabkommen an.