Die EU-Kommission hat am 20. Dezember 2005 eine Konsultation zu mittelfristigen Maßnahmen im Gesellschaftsrecht begonnen. In 14 Fragen bittet die Kommission um Stellungnahmen, unter anderem zur Notwendigkeit einer Regelung auf europäischer Ebene des „one share, one vote“ und zu einer „sqeeze out, sell out“-Regelung. Letzteres hatte die Kommission ursprünglich in der 2. Gesellschaftsrechtrichtlinie vorgesehen. Des Weiteren möchte sie wissen, ob der Erlass einer Sitzverlegungsrichtlinie und Regelungen zur Wahl zwischen dualistischem oder monistischem System auf europäischer Ebene erforderlich sind. Schließlich fragt sie nach dem Bedarf einer grundsätzlichen Modernisierung des europäischen Gesellschaftsrechts. Die Frist für Stellungnahmen läuft bis zum 31. März 2005. Danach sind wohl weitere EU-Regeln im Gesellschaftsrecht zu erwarten.