Durchführungsrichtlinie zur Transparanzrichtlinie

Die EU-Kommission hat die Durchführungsrichtlinie zur Transparenzrichtlinie verabschiedet. Diese Durchführungsrichtlinie bestimmt insbesondere

  • in ihrem Artikel 3 die Anforderungen, die an Inhalte von Zwischenabschlüssen zu stellen sind, die nicht nach den IFRS-Regeln aufgestellt wurden, und
  • in ihrem Artikel 4 die erforderlichen Angaben zu wesentlichen Geschäften mit nahe stehenden Personen in einem Zwischenlagebericht.

Die Richtlinie muß nun innerhalb von 12 Monaten von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden.

Richtlinie 2007/14/EG der Kommission

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