Nachdem am 1. November das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrecht (UMAG) und das Kapitalanleger- Musterverfahrensgesetz (KapMuG) in Kraft getreten sind wurden nun im elektronischen Bundesanzeiger das Klageregister und das Aktionärsforum eingerichtet.
Das Aktionärsforum erlaubt Kleinaktionären und Aktionärsvereinigungen, Mitstreiter für die Stimmrechtausübung zu suchen und erleichtert das Erreichen gesetzlich vorgeschriebener Quoren, für die betroffenen Aktiengesellschaften bietet das Forum die Möglichkeit einer Stellungnahme.
Das elektronische Klageregister ermöglicht Kapitalanlegern die Internetrecherche, ob bereits ein Musterverfahren beantragt ist oder durchgeführt wird. Eintragungen in das Klageregister erfolgen ausschließlich durch die jeweiligen Gerichte vor.