Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mindestkapitals der GmbH (MindestkapG) beschlossen. Der Entwurf sieht vor, das Mindeststammkapital der Gesellschaften mit beschränkter Haftung von derzeit 25.000 ? auf 10.000 ? abzusenken. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2006 in Kraft treten. Dies Absenkung des erforderlichen Mindestkapitals erfolgt mit Blick auf den zunehmenden Wettbewerb der Rechtsformen von Kapitalgesellschaften in der Europäischen Union. Spätestens seitdem aufgrund eines entsprechenden Urteils des Europäischen Gesrichtshofs etwa die englische „Limited“ (Ltd.) auch ohne nennenswertes Stammkapital in Deutschland tätig werden darf, ist Handlungsbedarf angezeigt.
Im Gegenzug zu der Absenkung der Mindestkapitalanforderung sollen allerdings alle Gesellschaften (auch diejenigen, die mindestens 25.000,- ? Stammkapital haben und die bereits gegründeten GmbHs) verpflichtet werden, z.B. auf ihren Geschäftspapieren zusätzlich zu den bisherigen Pflichtangaben auch die Höhe ihres Stammkapitals anzugeben.