Das Europäische Parlament hat gestern den Initiativbericht zum Statut einer Europäischen Privatgesellschaft mit einem Änderungsantrag angenommen. Nach der nunmehr angenommenen Fassung bleibt durch die Umwandlung einer Gesellschaft in eine Europäische Privatgesellschaft die geltende EU-Gesetzgebung, die grenzüberschreitende Unterrichtungs-, Anhörungs- und Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer vorsieht sowie bestehende Arbeitnehmermitbestimmungsrechte gewährleistet, vollständig erhalten. Die EPG soll insbesondere grenzüberschreitend tätigen kleinen und mittleren Unternehmen, die privatrechtlich organisiert sind, europaweit eine einheitliche Rechtsform anbieten. Sie soll eine zusätzliche Option zur nationalen GmbH darstellen und Unternehmen die grenzüberschreitende Tätigkeit erleichtern. Geregelt werden sollen in dem Statut unter anderem die gemeinschaftsrechtliche Ausgestaltung der Unternehmensform, Gründungsmodalitäten, Stammkapital und die Haftung des Geschäftsführers. Mit dem Bericht fordert das Parlament die Kommission auf, noch in diesem Jahr einen Legislativvorschlag über das Statut für eine Europäische Privatgesellschaft vorzulegen.