Kapitalschutzrichtlinie

Das Europäische Parlament hat an dem Entwurf der Kapitalschutzrichtlinie (Richtlinie zur Änderung der 2. Gesellschaftsrichtlinie) einige Änderungen vorgenommen. So wurde die Informationspflicht an die Aktionäre über das Eintreten neuer Umstände gestrichen. Auch wurden einige Rechte der Minderheitsaktionäre abgeschwächt. Die Regelungen zum Andienungsrecht („sell-out“) und zum Ausschlussrecht („squeeze-out“) wurden insgesamt gestrichen.

Die Richtlinie soll damit Maßnahmen der Unternehmen zur Anpassung der Höhe ihres Kapitals und der Eigentumsverhältnisse erleichtern. Sie muss nun noch vom Rat angenommen werden.

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