Mindeststandards für Aktionärsrecht

Die EU-Kommission hat jetzt einen Richtlinienvorschlag über Mindeststandards für Aktionärsrechte unterbreitet. Als derartige Standards schlägt sie u. a. vor, dass Hauptverhandlungen mindestens einen Monat vor ihrer Durchführung einberufen werden sollen und alle der Hauptversammlung vorzulegenden Unterlagen rechtzeitig verfügbar sein müssen. Weiterhin soll jegliche Form der Aktiensperrung beseitigt werden. Stattdessen sollte ein System angewandt werden, welches ermöglicht, das Recht eines Aktionärs zur Teilnahme an und zur Abstimmung in einer Hauptversammlung stichtagsbezogen festzustellen. Der Stichtag darf dabei höchstens 30 Tage vor der Hauptverhandlung liegen. Zudem sollen gebietsfremde Aktionäre unkomplizierte Möglichkeiten erhalten, ihr Stimmrecht auszuüben. Schließlich sollen alle rechtlichen Hindernisse für die Beteiligung an der Hauptverhandlung auf elektronischem Wege beseitigt werden. In den letzten Jahren hatte die Kommission bereits zwei öffentliche Konsultationen zur Stärkung der Aktionärsrechte, insbesondere bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, durchgeführt. Diese zeigten, dass die Einführung von Mindeststandards notwendig ist.

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