Offenlegung von Vorstandsbezügen

Am 11. August 2005 ist das Gesetz über die Offenlegung von Vorstandsvergütungen (Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz – VorstOG) in Kraft getreten. Das Gesetz gilt erstmals für das nach dem 31. 12. 2005 beginnende Geschäftsjahr.

VorstOG vom 03.08.2005, BGBl 2005 I S. 2267

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