Offenlegung von Vorstandsgehältern

Mit dem „Gesetz über die Offenlegung der Vorstandsvergütungen“ soll Transparenz in die Vergütung der Vorstände von Aktiengesellschaften gebracht und sollen die Kontrollrechte der Aktionäre gestärkt werden. Das Gesetz sieht vor, dass bei börsennotierten Aktiengesellschaften künftig für jedes einzelne Vorstandsmitglied die gesamten Bezüge unter Namensnennung anzugeben sind. Dabei reicht die Gesamtsumme der an ein einzelnes Vorstandsmitglied gezahlten Bezüge nicht. Verlangt wird vielmehr die Aufschlüsselung in erfolgsunabhängige und erfolgsbezogene Komponenten sowie Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung zum Beispiel Aktienoptionen.

Diese Aufteilung entspricht der Empfehlung des Corporate Governance Kodex – den gesetzlichen Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften, der international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung enthält.

Die neuen Regelungen sind bereits seit dem 11. August 2005 in Kraft, aber sie sind erstmals auf Jahres- und Konzernabschlüsse für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2006 anzuwenden. Für diese Abschlüsse, die im Frühjahr 2007 veröffentlicht werden, können die Aktionäre in der Hauptversammlungssaison 2006 von der Opting Out-Klausel Gebrauch machen und für maximal fünf Jahre auf die individualisierte Offenlegung der Vorstandsbezüge verzichten.

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