Die Justizminister der Bundesländer haben sich auf der letzten Justizministerkonferenz für den Abschluss eines Staatsvertrags und einer Dienstleistungsvereinbarung zu Errichtung und Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder ausgesprochen. Die Dienstleistungsvereinbarung wurde von ihnen bereits unterzeichnet.
Künftig werden alle Länder gemeinsam unter der Internetadresse www.handelsregister.de ein Internetportal (Registerportal) betreiben. Das Registerportal soll künftig den zentralen Zugriff auf die elektronisch geführten Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister und auf die gespeicherten Registeranmeldungen aller Länder eröffnen. Der Ausbau des bereits bestehenden Portals zu einem bundesweiten Länderportal soll ab 2007 beginnen.